Das Prädikat (die Satzaussage)

Das Prädikat besteht aus einem Verb (Zeitwort) und beschreibt entweder die Eigenschaft des Subjekts (des Satzgegenstandes) oder, welche Tätigkeit es ausübt. Von dem Prädikat hängen die Satzglieder ab.

Man unterscheidet das einfache Prädikat von dem zusammengesetzten Prädikat.

Kennzeichen des Prädikats

  1. Die Konjugation (Beugung) des Verbs (Zeitworts) richtet sich nach dem Numerus (Person = Einzahl oder Mehrzahl) und nach dem Tempus (Zeit). Beispiele
  2. Das Prädikat steht im Indikativ (Wirklichkeitsform), Konjunktiv (Möglichkeitsform) oder im Imperativ (Befehlsform). Beispiele
  3. Das Prädikat kann im Aktiv (Tätigkeitsform) oder im Passiv (Leideform) stehen. Beispiele

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